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EU Fluggastrechte-Verordnung: Was bedeutet das?Das Flugzeug ist als Beförderungsmittel aus unserer Zeit nicht mehr wegzudenken, egal ob es sich um Urlaubs- oder Geschäftsreisen handelt. Doch mit ständig zunehmendem Flugverkehr treten auch Verspätungen oder gar Annullierungen verhäuft auf. Als Fluggast ist man in derartigen Fällen jedoch nicht machtlos.
Die EU-Fluggastrechteverordnung - Segen für Reisende
Die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Union regelt die Rechte des Passagiers bei Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung und ist anwendbar auf sämtliche Flüge, welche innerhalb der EU starten und landen – Letztere jedoch nur, solange die Fluggesellschaft ihren Sitz in Europa hat. Die zu leistenden Entschädigungszahlungen seitens der Airlines sind in der Verordnung sehr genau geregelt und orientieren sich neben der „Schuldfrage“ auch an der Länge der Flugstrecke. So muss die Fluggesellschaft bei eigenem Verschulden, beispielsweise durch technische Probleme, bei einer Flugstrecke von unter 1.500 Kilometern 250 Euro an den betroffenen Passagier zahlen, bei längeren Flügen gar bis zu 600 Euro. Bei Flügen, die außerhalb der EU landen, wird die dabei die maximale Zahlung fällig.
Die Mindestverspätungszeit, ab der Schadensersatz von den Airlines gefordert werden kann, hängt ebenfalls von der Entfernung ab. Bei unter 1.500 Kilometer wird nur etwas, genauer 250 Euro, gezahlt, wenn die Verspätung mehr als zwei Stunden beträgt. Bei Entfernungen bis 3.500 Kilometer erhalten Passagiere Schadensersatzzahlungen von 400 Euro bei Flugverspätungen von mehr als drei Stunden, bei über 3.500 Kilometern sogar 600 Euro Ersatzzahlungen für Verspätungen über vier Stunden.
Als Fluggast eigene Rechte kennen
Ein ebenso wichtiges Zeitlimit sind 14 Tage – dies ist die Zeitspanne vor dem jeweilig geplanten Flug, vor welcher die Fluggesellschaft den Kunden über eine eventuelle Annullierung oder eine Flugplanänderung informiert haben muss.
Wichtig für Passagiere ist zu wissen, dass man sich immer pünktlich am Check-In Schalter eingefunden haben muss, um Regressansprüche stellen zu können. Entschädigung bei Flugverspätung zu erhalten ist also gesetzlich genauestens geregelt und unterliegt keineswegs dem guten Willen der Fluggesellschaft. Als Fluggast muss man die Verordnung jedoch kennen sowie die implizierten Regeln einhalten.
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