Bahn-Warnstreik: Diese Rechte haben ReisendeBerlin (dpa) - Die Lokführer streiken: Züge stehen still, Reisende sind genervt. Für Betroffene ist es wichtig, seine Rechte zu kennen. Hier ein Überblick über Informationsangebote, das Arbeitsrecht und die Rückgabe von Tickets.
Ein Bahnstreik entschuldigt kein Zuspätkommen bei der Arbeit. «Der Arbeitnehmer hat auch bei einem Streik die Pflicht, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen», erklärte der Arbeitsrechtler Michael Eckert aus Heidelberg. Beschäftigte müssten sich darauf einstellen, wenn ein Streik angekündigt und Verzögerungen im Bahnverkehr absehbar sind. «Das heißt, man muss eben früher losfahren oder zum Beispiel das Auto statt der Bahn nehmen.»
Kommen Arbeitnehmer dennoch zu spät, rechtfertige das sogar eine Abmahnung, erläuterte Eckert, der Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist. Außerdem dürfe der Arbeitgeber Nachzüglern den Lohn kürzen. Im Arbeitsverhältnis gelte der Grundsatz «Zeit ist Geld»: «Und wer zu spät kommt, kriegt für die versäumte Zeit kein Geld.»
Die Deutsche Bahn erstattet jenen Kunden die Fahrkarten, die wegen streikbedingter Zugausfälle oder Verspätungen einen Zug nicht erwischen. Alternativ können Reisende den nächsten, gegebenenfalls auch höherwertigen Zug nutzen. In diesem Fall wird bei Angeboten wie dem Sparpreis auch die Zugbindung aufgehoben. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten gelten die Regelungen der jeweiligen Verkehrsverbünde.
Die Bahn hat kostenlose Hotlines geschaltet. Unter der Rufnummer 08000/996633 können sich Fahrgäste über die konkreten Auswirkungen der Aktionen informieren. Kunden im Ausland erhalten Informationen unter 0049/1805 334444. Details sind auch im zu erfahren. Außerdem ist eine Hotline für Berliner S-Bahnkunden unter der Rufnummer 08000/996633 geschaltet. Zudem gibt es Informationen auf dem der S-Bahn. Nutzer mobiler Endgeräte erhalten Informationen unter m.bahn.de/ris.
Die Gewerkschaft der Lokführer (GDL) fordert einen einheitlichen Flächentarifvertrag für alle 26 000 Lokführer im Nah-, Fern- und Güterverkehr.
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