|
Grünes Licht für mehr Rechte von BusreisendenStraßburg (dpa) - Nach Flugpassagieren und Bahnfahrgästen bekommen nun auch Fernbusreisende in der EU ein Recht auf Entschädigungen. Allerdings gelten die neuen Bestimmungen nur für Fernstrecken ab 250 Kilometer und treten voraussichtlich erst ab Ende 2013 in Kraft.
Die Abgeordneten stimmten am Dienstag (15. Februar) in Straßburg mit großer Mehrheit der Christdemokraten und Konservativen für den Gesetzesvorschlag. Verspätet sich die Abfahrt um mehr als zwei Stunden, kann der Reisende den vollen Fahrpreis zurückverlangen. Die Regeln betreffen Linienbusverbindungen quer durch Europa, sie gelten nicht für Charterfahrten, zum Beispiel nicht für die Ausflugsfahrt von Düsseldorf zum Weihnachtsmarkt nach Straßburg.
Weitere Reisenachrichten für Südsudan
Mehr Nachrichten für Südsudan »
Weitere Reisenachrichten in "Allgemein"
Mehr Nachrichten in "Allgemein" »
Noch kein Kommentar vorhanden ... |
Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.
|
|
| |