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Deutschland

Mehr Schutz bei Timesharing-Verträgen

Potsdam (dpa/tmn) - Ein neues Gesetz schützt Urlauber besser vor überteuerten Timesharing-Verträgen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin. Verträge über die Teilzeit-Nutzung von Urlaubsanlagen können bis zu zwei Wochen nach Abschluss gekündigt werden.


Außerdem wurde der Rechtsschutz ausgedehnt: Das Gesetz gilt nach seiner Neufassung schon für Verträge ab einer Mindestlaufzeit von einem Jahr und für mehr Arten von Unterkünften. Es verbiete grundsätzlich, dass Urlauber mit Versprechungen in einen Vertrag gelockt werden, die nicht gehalten werden, erklärt Rechtsexperte Hartmut G. Müller.


Oft würden Urlauber vor Ort als angebliche Gewinner eines Gewinnspiels in eine Ferienanlage gelockt. «Dann werden sie in einen langfristigen Vertrag gequatscht, aus dem sie nicht mehr rauskommen», sagt Müller. Oft versprächen die Anbieter, dass die Kunden jederzeit ihr Teilzeit-Wohnrecht in dieser Anlage gegen eine andere Anlage tauschen können - und verschwiegen dabei, dass dazu ein passender Tauschpartner notwendig ist und dass Gebühren anfallen. Auch von zusätzlichen Verwaltungs- oder Renovierungskosten erfahren die Urlauber laut Müller oft erst im Nachhinein.


Solche Praktiken sind seit der Gesetzesnovelle auch für Ferienclub-Mitgliedschaften sowie für die Teilzeit-Nutzung von Wohnwagen und Hausboote und verboten. Beim Vertragsabschluss müssen Verbraucher jetzt Formblätter in ihrer Muttersprache mit Hinweisen zur Vertragsart und dem Widerrufsrecht erhalten. Anzahlungen sind nun verboten. Bisher galt das Gesetz nur für Verträge mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren. In die Vertragsdauer müssen nun auch Verlängerungsmöglichkeiten einberechnet werden, die im Vertrag vorgesehen sind.


Die Verbraucherschützer empfehlen, trotz des verbesserten Rechtsschutzes vor dem Abschluss eines Timesharing-Vertrags genau zu prüfen, ob er wirklich Vorteile bringt. Oft seien die vermeintlichen Schnäppchen tatsächlich teurer als Pauschalreisen oder Individualreisen - besonders, wenn der Flug nicht inklusive ist.



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