Bettensteuer in Rom kommt am 1. JanuarFrankfurt/Main (dpa/tmn) - Touristen müssen ab 1. Januar in Rom eine Bettensteuer bezahlen. Die Einkünfte sollen dazu verwendet werden, touristische Dienstleistungen in der «ewigen Stadt» zu verbessern, erklärt die italienische Zentrale für Tourismus (ENIT) in Frankfurt.
So sollen zum Beispiel mehr Touristenbusse verkehren. Die Höhe der Abgabe ist gestaffelt nach der Art der Unterkunft und muss beim Check-out für maximal zehn Übernachtungen bezahlt werden. Die Gebühr kann auch bereits bei der Buchung vom Reisebüro oder Veranstalter im Reisepreis verrechnet werden. Nur Jugendherbergen sind befreit.
Für die meisten Unterkünfte werden den Angaben zufolge zwei Euro pro Person und Nacht fällig: so auf Campingplätzen, in Herbergen des Agritourismus, in Ferienwohnungen und in Hotels mit bis zu drei Sternen. Nur in Vier- und Fünf-Sterne-Hotels erhebt die Stadtverwaltung Roms drei Euro pro Nacht.
Auch Personen, die aufgrund ihrer Verträge kostenlos übernachten - zum Beispiel Busfahrer und Reiseleiter - sind laut ENIT nicht von der Bettensteuer befreit. Da die römische Stadtverwaltung die genaue Regelung noch nicht beschlossen hat, sind allerdings noch Änderungen möglich. In Deutschland hatte als erste Stadt Köln im März eine Bettensteuer beschlossen. Die Fünf-Prozent-Abgabe wird seit dem 1. Oktober erhoben.
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