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TravelingWorld » Reisenews » Allgemein » Gericht untersagt Hotelsterne für «MS Deutschland»

Deutschland

Gericht untersagt Hotelsterne für «MS Deutschland»

Berlin (dpa/tmn) - Keine Hotelsterne mehr für die «MS Deutschland»: Das Landgericht Berlin hat dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) jetzt untersagt, das ZDF-«Traumschiff» mit «Fünf Sterne Superior» zu klassifizieren.


Dies gilt zumindest so lange, wie es keine speziellen Dehoga-Bewertungskriterien für Kreuzfahrtschiffe gibt, heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen: 16 O 479/08). Das Schiff der Peter Deilmann Reederei hat die Dehoga-Auszeichnung im April 2005 erhalten und darf sich als einziges Kreuzfahrtschiff überhaupt mit den Hotelsternen schmücken. Dagegen hatte die Reederei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten aus Hamburg geklagt. Der Hotelverband Deutschland in Berlin plant nach Angaben seines Hauptgeschäftsführers Markus Luthe, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.


Das Landgericht hielt die Zertifizierung unter anderem deshalb für unzulässig, weil die Hotelbranche keine Sterne an Schiffe vergibt, die nicht unter deutscher Flagge fahren. Dadurch werde nicht das gesamte, für deutsche Urlauber problemlos zugängliche Schiffsangebot abgedeckt. Unter ausländischer Flagge fahren zum Beispiel die Clubschiffe von Marktführer Aida Cruises, die in Italien registriert sind. Bei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten ist es die Flagge der Bahamas.


Außerdem stelle der auf Hotels an Land zugeschnittene Kriterienkatalog «von vornherein keinen geeigneten Maßstab für die Bewertung von Kreuzfahrtschiffen dar», urteilte das Gericht. Die Hotelgarage oder der Konferenzbereich seien an Bord eines Schiffes bedeutungslos. Andere Gesichtspunkte wie der Lärm der Motoren und Maßnahmen dagegen, die für Seereisende wichtig sein könnten, würden dagegen nicht erfasst. Darüber hinaus seien die Kabinen der «MS Deutschland» nicht so groß, wie es von Hotels der Kategorie «Fünf Sterne Superior» an Land gefordert wird. Insgesamt wecke die Auszeichnung Erwartungen an Ausstattung und Komfort, «die die 'MS Deutschland' nicht erfüllt», befanden die Richter der Zivilkammer.


Für Hotelverbands-Hauptgeschäftsführer Luthe hat das Urteil eine «grundsätzliche Bedeutung». Der Verband werde es deshalb von höherer Instanz überprüfen lassen, sagte er. Auch künftig «nicht vorstellbar» sei für ihn, dass die Dehoga eigene Beurteilungskriterien für Kreuzfahrtschiffe erstellt oder Schiffe bewertet, die unter der Flagge anderer Länder unterwegs sind.


Es ist nicht das erste Mal, dass sich ein Gericht mit einer Beurteilung des «Traumschiffs» befasst hat. 1998 - und damit im Jahr, in dem die «MS Deutschland» erstmals auf Reisen ging - untersagte das Landgericht Hamburg dem Berlitz-Verlag, das Schiff in seinem Kreuzfahrtenführer mit der Note «Vier-Sterne-plus» zu bewerten. Damals hatte die Deilmann-Reederei selbst geklagt, weil sie eine bessere Beurteilung ihres Schiffes für angemessen hielt. Die deutsche Ausgabe des Berlitz-Führers wurde damals komplett eingestampft. Das vom britischen Kreuzfahrtexperten Douglas Ward jährlich neu aufgelegte Buch kommt seitdem nur noch auf Englisch in den Handel.



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