Kein generelles Stornorecht für Reisen nach RusslandFrankfurt/Oder (dpa/tmn) - Reisen nach Russland können trotz der verheerenden Waldbrände in vielen Regionen nicht generell storniert werden. «Den Reisevertrag einfach zu kündigen, dürfte schwierig werden», sagt Jan Wilschke, Jurist bei der Verbraucherzentrale in Frankfurt/Oder.
Entscheidend sei, ob am Reiseziel tatsächlich mit Bränden zu rechnen und ob von einer konkreten Gefährdung der persönlichen Sicherheit des Reisenden auszugehen ist, erläutert Wilschke. Das könne aber durchaus der Fall sein, wenn die Reise genau in ein Gebiet führt, in dem die Brände noch nicht unter Kontrolle sind. Als die am stärksten betroffene Region gilt Nischni Nowgorod.
Aber auch Moskau ist von den Folgen der Brände betroffen: Bereits am Montag (3. August) lag über weiten Teilen der russischen Hauptstadt ein Nebel aus Brandrauch. Die Flammen waren nur noch rund zehn Kilometer von der Stadt entfernt. Eine Kündigung wegen «höherer Gewalt» komme in diesem Fall aber noch nicht in Betracht, sagte Wilschke. Das gelte allenfalls, wenn das Hotel am Stadtrand und die Feuerwehr schon vor der Tür stehe. Dennoch sei unbedingt zu raten, vor jeder Reise nach Moskau oder in andere Teile Russlands Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufzunehmen beziehungsweise im Hotel anzurufen und sich nach möglichen Risiken zu erkundigen.
Ein sofortiges Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten, gibt es, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht. Das ist aber bisher nicht der Fall. Russland leidet derzeit unter einer Hitzeperiode wie seit mehr als 130 Jahren nicht mehr. Die Wald- und Torfbrände gelten als die schwerste Naturkatastrophe in dem Land seit Jahrzehnten. Mehrere Dörfer sind durch die Feuerwalze bereits zerstört worden. Mehr als 40 Menschen kamen durch die Brände ums Leben.
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