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Neuer Job: Reiserücktrittversicherung zahlt nicht immerLeipzig (dpa/tmn) - Die Reiserücktrittskostenversicherung zahlt nicht immer, wenn der Urlaub wegen eines neuen Jobs nicht angetreten werden kann. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin.
So steht in den Versicherungsbedingungen häufig, dass nur dann der volle Preis erstattet wird, wenn die Betroffenen schon bei Abschluss der Police arbeitslos waren. Die Verbraucherschützer raten daher, das Kleingedruckte immer ganz genau zu lesen. In einem von den Verbraucherschützern dokumentierten Fall buchte ein Paar eine Reise in die Dominikanische Republik und versicherte den Rücktritt. Wenige Monate später verlor die Frau unerwartet ihren Job, fand aber kurz vor Reiseantritt eine neue Stelle. Der Reiseveranstalter erstattete 60 Prozent der Reisekosten - den Rest abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung bekam das Paar aber nicht zurück. Grundsätzlich halten die Verbraucherschützer den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung aber für sinnvoll, wenn eine Reise teuer ist und lange im Voraus gebucht wird.
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