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Vorschlag zur Güte: Reiseärger per Schlichtung regeln

Von Tobias Schormann, dpa

Köln (dpa/tmn) - Das Flugzeug hat Verspätung, vom Hotelbalkon geht der Blick auf eine Baustelle: Solche Dinge können den schönsten Urlaub vermiesen. Neuer Ärger folgt oft hinterher, wenn der Papierkrieg um eine Entschädigung losgeht.


Will der Anbieter nicht zahlen, müssen Betroffene nicht gleich klagen: Reklamationen lassen sich in Schlichtungsverfahren auch außergerichtlich regeln. Nicht selten kostet das weniger Geld, Zeit und Nerven.


Der Gang zum Gericht lohnt sich dagegen nicht immer: «Da haben viele zu hohe Erwartungen», sagt der Reiserechtler Prof. Ronald Schmid. Er schlichtet seit Jahren Fälle für die Reiseschiedsstelle in Köln, in der ein gutes Dutzend Online-Reiseanbieter organisiert ist.


Zwar können Urlauber vom Stromausfall bis zu überlangen Wartezeiten am Büfett alles Mögliche reklamieren. Dabei kommt oft aber weniger heraus, als sie denken. «In den meisten Fällen geht es insgesamt um einen Nachlass von 5 bis 15 Prozent», erzählt Schmid. Bei einer zehntägigen Reise für 1000 Euro kann es also sein, dass bei einer Klage am Ende 50 Euro herausspringen.


Zudem gibt es genug Fälle, in denen unklar ist, inwieweit ein finanzieller Ausgleich gerechtfertigt ist. Dann zu klagen, ist vor allem ein Risiko für Touristen ohne Rechtsschutzversicherung, die Prozesskosten selbst tragen müssen. Eine Schlichtung ist kostenlos. Sich gütlich zu einigen, gehe in der Regel außerdem schneller, ergänzt Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin. Sie und ihre Kollegen haben in den vergangenen Jahren bei Zug- oder Flugverspätungen vermittelt. «Ansonsten kann sich so ein Rechtsstreit leicht über ein Jahr hinziehen.»


Das Problem ist aber: Es gibt derzeit keine zentrale Anlaufstelle in Schlichtungsfragen. Die Reiseschiedsstelle kümmert sich nur um Kunden einiger Online-Anbieter. Und die beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) angesiedelte Schlichtungsstelle Mobilität macht Ende November dicht. Sie soll am 1. Dezember 2009 von der neuen «Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr» abgelöst werden.


Dort werden vorerst jedoch wohl nur Bahnkunden Hilfe finden. Mit der VCD-Einrichtung dagegen haben immerhin 84 ausländische Fluggesellschaften zusammengearbeitet. Die Verantwortlichen in Berlin geben sich zwar optimistisch: «Von der Idee her ist das für alle Verkehrsträger offen», sagt Andreas Fuhrmann, Sprecher der Deutschen Bahn, die zu den Trägern gehört. Und Sandra Pabst vom Bundesverbraucherschutzministerium geht noch einen Schritt weiter: «Wir hoffen, dass jetzt auch die deutschen Unternehmen die Vorteile erkennen, die Schlichtungsverfahren für sie bewirken, und mit der neuen Stelle zusammenarbeiten werden.»


Das könnte ein frommer Wunsch bleiben: «Alle deutschen Flugunternehmen haben bisher gesagt, dass sie da nicht mitmachen wollen», sagt Zandke-Schaffhäuser. Das sei zwar auch bisher so gewesen. Nun sei aber offen, ob wenigstens die ausländischen Flugunternehmen eingebunden bleiben. Allein auf die neue Einrichtung müssen Reisende aber nicht bauen: Zumindest im Nahverkehr gibt es in einigen Bundesländern eigene Schlichtungsstellen.


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