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Griechenland » Recht auf Reisen

Feuer in Griechenland: Reise-Storno nur nach Prüfung

Düsseldorf/Berlin (dpa/tmn) - Griechenland-Reisen können nicht pauschal mit einem Hinweis auf die schweren Waldbrände in dem Land storniert werden. Zu einem kostenlosen Reiserücktritt seien Touristen nur dann berechtigt, wenn ihr Urlaubsziel direkt von den Bränden betroffen ist.


Darauf weist Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf hin. Dies müsse im Einzelfall jeweils geprüft werden. Die Feuer wüteten am Montag (24. August) weiterhin vor allem nördlich und westlich der Hauptstadt Athen, aber auch auf den Inseln Euböa, Skyros und Zakynthos. Wagner empfahl Reisenden, sich über ihren Veranstalter über die örtliche Situation zu erkundigen. Der Reiseveranstalter habe eine Umweltbeobachtungspflicht und müsse seine Gäste informieren.


Beim Deutschen Reiseverband (DRV) in Berlin lagen am Montag keine Informationen über betroffene Urlauber im Raum Athen vor. Für die Hauptstadt sei derzeit keine Hauptreisezeit, sagte DRV-Sprecher Torsten Schäfer: «Die Deutschen zieht es derzeit an die Strände.»


Verbraucherschützerin Wagner empfahl Griechenland-Urlaubern, auch den Sicherheitshinweis des Auswärtigen Amtes im Internet im Auge zu behalten. Dort gab es am Montagvormittag allerdings noch keine Informationen zur aktuellen Brandsituation.



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