Bei Warenwert bis zu 175 Euro wird kein Zoll fälligNeustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Kaufen Urlauber im Ausland ein, müssen sie bei der Rückreise für die Waren bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro keinen Zoll bezahlen. Allerdings müssen die Artikel für den privaten Gebrauch gedacht sein.
Diese Regelung gilt für Artikel, die in Ländern außerhalb der Europäische Union (EU) gekauft wurden, sagt Thomas Malter von der Bundesfinanzdirektion Süd-West in Neustadt. Waren aus EU-Staaten sind in den meisten Fällen abgabenfrei.
Entscheidend ist immer der Gesamtwert aller gekauften Artikel. Sind sie zusammen mehr als 175 Euro, aber weniger als 350 Euro wert, können sie den Angaben zufolge nach einem pauschalen Abgabensatz verzollt werden. Er entspricht 13,5 Prozent des Warenwerts. Wird die Grenze von 350 Euro überschritten, hängt die Höhe des Zolls von der Art des jeweiligen Artikels ab. Zusätzlich wird dann aber noch eine Einfuhrsteuer von 19 Prozent fällig, das entspricht der deutschen Mehrwertsteuer. «Die Abgaben richten sich immer nach dem Preis, der im Ausland für den Gegenstand gezahlt wurde», erklärte Malter.
Bestimmte elektrische Geräte sind dagegen zollfrei. Bei Notebooks aus dem Ausland fällt den Angaben zufolge daher nur die Einfuhrsteuer an. Wer ein elektronisches Gerät neu in Deutschland kauft und damit auf Reisen geht, sollte vorsorglich immer die Rechnung mitnehmen. «Dann kann er im Zweifelsfall bei der Rückkehr nach Deutschland nachweisen, dass er den Artikel nicht im Ausland gekauft hat», rät der Fachmann. Bei Wertgegenständen wie teurem Schmuck können die regionalen Zollstellen vor Reiseantritt auch ein entsprechendes Formular ausstellen, das die Herkunft der Ware bescheinigt.
Wird ein zollpflichtiger Artikel bei der Einreise nicht angegeben, drohen den Angaben zufolge je nach Schwere des Vergehens Bußgelder bis zu 50 000 Euro.
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