Katalogpreise dürfen jetzt nachträglich steigenBerlin (dpa/tmn) - Die deutschen Reiseveranstalter dürfen ihre gedruckten Katalogpreise jetzt nachträglich erhöhen. Eine Preisanpassung nach oben war - anders als bei Preissenkungen zum Beispiel für Last-Minute-Buchungen - nach der Katalogveröffentlichung bislang nicht erlaubt.
Nun hat das Bundesjustizministerium sie per Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen, teilte der Deutsche Reiseverband (DRV) in Berlin mit. Möglich sind Erhöhungen, wenn ein Veranstalter Kapazitäten in Hotels oder auf Flugstrecken nachkauft und sich seine Kalkulation ändert. Verlangen Hoteliers oder Fluggesellschaften mehr Geld, dürfen die Veranstalter diese Aufschläge jetzt an die Kunden weitergeben. Voraussetzung dafür ist, dass im Hinweis- oder Preisteil des Katalogs ein entsprechender Vorbehalt steht, sagte DRV-Sprecherin Sibylle Zeuch. Bei der Buchung im Reisebüro sollen die Urlauber dann auf die gegenüber dem Katalog veränderten Preise aufmerksam gemacht werden. Wichtig für den Kunden sei, dass eine Änderung der Preise nach dem erfolgten Vertragsabschluss auch weiterhin nicht möglich ist.
Für diese Neuregelung hatte die Reisebranche seit langem gekämpft. Die Veranstalter sahen sich durch die Katalogpreisbindung im Nachteil zum Beispiel gegenüber Hotels und Airlines, die Zimmer oder Sitze auch in Eigenregie verkaufen und die Preise dafür regelmäßig anpassen können. Die Katalogpreise werden dagegen in der Regel nur zweimal im Jahr festgelegt. Nun könnten auch die Reiseveranstalter «flexibler auf die Nachfrage reagieren» und «Produkte hinzukaufen, auf die sie zuvor hätten verzichten müssen», erwartet der DRV. Zeuch wies zugleich darauf hin, dass sich die Reisepreise - je nach Nachfrage - im Verlauf einer Saison weiterhin auch nach unten verändern können.
Wann die Veranstalter von der neuen Rechtslage Gebrauch machen, ist allerdings noch unklar. Viele Kataloge für die Sommersaison 2009 sind gerade frisch gedruckt in die Reisebüros geliefert worden. Das Branchenmagazin «fvw» berichtet in seiner Online-Ausgabe vom Mittwoch (4. November), vermutlich würden die Unternehmen «frühestens mit Erscheinen der neuen Preisteile im Februar» auf die Möglichkeit einer nachträglichen Preiserhöhung aufmerksam machen.
Mit der veränderten Rechtslage sieht der Reiseverband auch den Veranstalterkatalog an sich gestärkt. Als Informationsmedium sei er bei vielen Urlaubern sehr beliebt, die Katalogpreisbindung sei jedoch «nicht mehr zeitgemäß» gewesen. Dadurch sei das «Informationsmedium Katalog» in seinem Bestand «durchaus gefährdet» gewesen, sagte Zeuch.
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