Trotz neuer EU-Regeln: Zuschläge beachten Die neuen EU-Regeln sollen helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. Aber doppelt hinsehen ist bei den Billig-Airlines dennoch sinnvoll. (Bild: dpa) Berlin (dpa/tmn) - Seit 1. November sollen neue EU-Regeln Fluggäste besser vor irreführenden Schnäppchenpreisen schützen - Reisende müssen aber weiter auf Ausnahmen achten.
«Bei Billigfliegern heißt es daher weiterhin: Vor dem Buchen das Kleingedruckte lesen», rät Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin. So verbiete es die jetzt in Kraft getretene EU-Verordnung zwar, dass Anbieter mit Ein-Euro-Flügen werben und Gebühren erst beim Buchen aufführen. Das gelte aber nicht für Gepäckzuschläge wie etwa bei Ryanair und Germanwings. Auch Extrakosten für das Einchecken am Schalter und Sitzplatzreservierungen seien hiervon ausgenommen.
Die neuen EU-Regeln verpflichten Fluggesellschaften, alle Steuern und Abgaben klar und rechtzeitig vor der Buchung aufzulisten. Dies soll der bisherigen Werbepraxis vor allem der Billig-Airlines entgegenwirken, die von Verbraucherschützern oft kritisiert wurde. So konnten bislang Flüge, die auf den ersten Blick für wenige Euro angeboten wurden, oft am Ende wesentlich mehr kosten, wenn beispielsweise noch Steuern oder Flughafengebühren dazu kamen. Der neuen Verordnung zufolge dürfen die zusätzlichen Kosten jetzt nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden.
Zudem muss nun auch die Rechnung detailliert über Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder den Kerosinzuschlag informieren. Das mache es für Fluggäste einfacher, bei Stornierungen Geld zurückzufordern, sagt Zandke-Schaffhäuser. «In solchen Fällen müssen einem nämlich immer zumindest die Steuern und Gebühren erstattet werden - die waren bisher aber oft nicht extra ausgewiesen. »
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