Reisepartner  Reisepartner finden: Sie sind noch nicht für unsere neue kostenlose Community angemeldet! Hier klicken, um sich kostenlos anzumelden »

Reisepartner finden bei TravelingWorldTravelingWorld:   Home | Impressum |
Login | Reisepartner | Tour | Registrieren |
 
 

Anzeige 
 
Startseite                   
Reise-Community
 
 
TravelingWorld » Reisenews » Allgemein » Trotz neuer EU-Regeln: Zuschläge beachten

Deutschland

Trotz neuer EU-Regeln: Zuschläge beachten

Flugzeug bei Nacht
Die neuen EU-Regeln sollen helfen, Licht ins Dunkel zu bringen. Aber doppelt hinsehen ist bei den Billig-Airlines dennoch sinnvoll. (Bild: dpa)

Berlin (dpa/tmn) - Seit 1. November sollen neue EU-Regeln Fluggäste besser vor irreführenden Schnäppchenpreisen schützen - Reisende müssen aber weiter auf Ausnahmen achten.


«Bei Billigfliegern heißt es daher weiterhin: Vor dem Buchen das Kleingedruckte lesen», rät Birgit Zandke-Schaffhäuser von der Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin. So verbiete es die jetzt in Kraft getretene EU-Verordnung zwar, dass Anbieter mit Ein-Euro-Flügen werben und Gebühren erst beim Buchen aufführen. Das gelte aber nicht für Gepäckzuschläge wie etwa bei Ryanair und Germanwings. Auch Extrakosten für das Einchecken am Schalter und Sitzplatzreservierungen seien hiervon ausgenommen.


Die neuen EU-Regeln verpflichten Fluggesellschaften, alle Steuern und Abgaben klar und rechtzeitig vor der Buchung aufzulisten. Dies soll der bisherigen Werbepraxis vor allem der Billig-Airlines entgegenwirken, die von Verbraucherschützern oft kritisiert wurde. So konnten bislang Flüge, die auf den ersten Blick für wenige Euro angeboten wurden, oft am Ende wesentlich mehr kosten, wenn beispielsweise noch Steuern oder Flughafengebühren dazu kamen. Der neuen Verordnung zufolge dürfen die zusätzlichen Kosten jetzt nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden.


Zudem muss nun auch die Rechnung detailliert über Kosten wie Steuern, Flughafengebühren oder den Kerosinzuschlag informieren. Das mache es für Fluggäste einfacher, bei Stornierungen Geld zurückzufordern, sagt Zandke-Schaffhäuser. «In solchen Fällen müssen einem nämlich immer zumindest die Steuern und Gebühren erstattet werden - die waren bisher aber oft nicht extra ausgewiesen. »



Weitere Reisenachrichten für Südsudan

Familienurlaub mit den Landal GreenParks
Urlaub mit Kindern: An diese Dinge solltest du unbedingt denken
Touristische Ratespiele: Eine Auswahl
Ski-Urlaub im Winter – Beliebte Skigebiete
Nürnberg, Dresden und Co: Die schönsten Weihnachtsmärkte

Mehr Nachrichten für Südsudan »

Weitere Reisenachrichten in "Allgemein"

Silvester in Amsterdam
Kroatien - Das sechstgünstigste Urlaubsziel für Familien in Europa
Familienurlaub mit den Landal GreenParks
Work and Travel USA - eine tolle Möglichkeit Land und Leute kennenzulernen
Im Winter nach Australien – wo ist es am angenehmsten?

Mehr Nachrichten in "Allgemein" »



Kommentare

Noch kein Kommentar vorhanden ...

Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.


BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
BildBildBildBildBild
 

 

 
   
 

Anzeige Reisepartner