Nachlösen von Ticket im Regionalzug oft unmöglichBerlin (dpa/tmn) - Bahnfahrer sollten sich nicht darauf verlassen, in Regionalzügen noch Tickets lösen zu können. Denn im Nahverkehr ist das häufig nicht möglich - und wer dann kontrolliert wird, gilt als Schwarzfahrer.
«Das Problem ist, dass die Regelungen deutschlandweit unterschiedlich sind», sagt Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn in Berlin. Nur im Fernverkehr können Reisende überall nachlösen, und zwar gegen eine Gebühr von zehn Prozent des Fahrpreises.
In Bundesländern wie Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg kann flächendeckend in Regionalzügen nicht nachgelöst werden. Andernorts ist es teilweise möglich - außer bei Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden. «Von Hamburg nach Sylt geht das zum Beispiel, von Hamburg nach Kiel aber nicht», erklärt Naumann. Für Fahrgäste ohne Ticket im Regionalzug kann das teuer werden. Wer erwischt wird, muss nach Angaben des Fahrgastverbands 60 Euro Strafe zahlen.
Problematisch wird es, wenn sich der Schwarzfahrer zusätzlich nicht ausweisen kann. «Generell gibt es dann keinen Anspruch auf Beförderung», sagt Naumann. Deshalb könne es passieren, dass man am nächsten Bahnhof aussteigen muss. Das gelte im Zweifel etwa für Pendler, die ihr Portemonnaie mit der Monatskarte zu Hause vergessen haben. Ein solcher Fall hatte in den vergangenen Tagen in Mecklenburg-Vorpommern zu deutlicher Kritik an der Bahn geführt. Dort war ein zwölfjähriges Mädchen von einer Zugbegleiterin bei Dunkelheit aus dem Zug gesetzt worden, weil es seine Fahrkarte vergessen hatte.
«Wenn ein Fahrgast sich nicht ausweisen kann, liegt es im Benehmen des Zugbegleiters, ob er ihm glaubt oder nicht», bestätigt ein Bahnsprecher in Berlin. «Wenn er den Eindruck hat, der Fahrgast ist zahlungsunwillig, kann er ihn aussteigen lassen. » Bei Minderjährigen, Familien mit Kindern, Betrunkenen und Hilfsbedürftigen sei das allerdings nicht erlaubt. Wird ein Fahrgast aufgefordert, den Zug zu verlassen, kann er sich nach Angaben von Pro-Bahn-Sprecher Naumann kaum dagegen wehren: «Er kann eigentlich nur sagen, dass er mit zum Zielbahnhof fahren und das mit der Bundespolizei regeln will. »
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