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Deutschland

Panik vor dem Start: Kein Anspruch auf Ausstieg

Flugzeug
Wer vor dem Start von Panik erfasst wird, hat rechtlich keinen Anspruch darauf, den Flieger zu verlassen. (Bild: dpa)

Düsseldorf (dpa/tmn) - Bekommt ein Passagier im Flugzeug kurz vor dem Start plötzlich Panik, hat er keinen rechtlichen Anspruch, den Flieger zu verlassen. Das Luftfahrtrecht, auf das sich jeder Fluggast berufen könne, regle nicht das Aussteigen aus einer Maschine.


Das sagt Marc-Roman Trautmann vom Deutschen Flugangst-Zentrum in Düsseldorf. Allerdings könne jeder Passagier aussteigen, wenn der Zeitpunkt und die Umstände es noch erlauben und rechtfertigen.


Ein Beispiel: Sind die Türen eines Flugzeugs bereits geschlossen, die Fluggastbrücke ist aber noch an der Tür, kann ein Passagier aussteigen. «Er muss dann keine Schadensersatzforderung fürchten», sagte Trautmann. Das gelte auch dann, wenn sich der Start verzögert, weil die Koffer des Passagiers aus dem Flugzeug geholt werden. Sind die Triebwerke noch nicht eingeschaltet, könne ein Fluggast die Maschine ebenfalls verlassen.


Deutlich schwieriger wird es, wenn die Maschine bereits zur Startbahn rollt oder sich sogar schon am Start befindet. «Dann hat der Kapitän die Startgenehmigung erhalten, und am Zielort ist klar, wann die Maschine landet. Da ist es nachvollziehbar, dass nicht jeder einfach aussteigen darf», so Trautmann. Haben die Passagiere dann ein mulmiges Gefühl, etwa weil sich Pilot und Flugbegleiter hektisch unterhalten, rechtfertigt das keinen Ausstieg. Allerdings hat der Passagier ein Recht, zu erfahren, was los ist, erklärte Trautmann. «Der Flugbegleiter muss sachlich informieren, was passiert. »


Packt einen Passagier sichtbar die Panik, oder beginnt er zu randalieren, kann der Flug Trautmann zufolge abgebrochen werden und der Betroffene die Maschine verlassen. «Dann muss er jedoch mit Schadensersatzforderungen der Fluggesellschaft rechnen. »


Startet eine Maschine, und dann gibt es Probleme - etwa ein brennendes Triebwerk - hängt das weitere Vorgehen maßgeblich vom bereits erreichten Tempo ab. Bis zur «Entscheidungsgeschwindigkeit» könne das Flugzeug noch sicher auf der Bahn zum Halten gebracht werden, erklärte Trautmann. Ist diese Marke jedoch überschritten, kann der sichere Halt nicht garantiert werden, weshalb der Pilot in aller Regel startet.


Gibt es einen Startabbruch, oder landet die Maschine nach dem Start gleich wieder, sollten die Passagiere nach Ansicht des Flugangst-Zentrums zurück zum Terminal gebracht werden, während die Maschine untersucht wird. «Normalerweise machen die Airlines das auch», sagte Trautmann.


Ein Passagier muss die Maschine dann nicht erneut besteigen. «Keine Fluggesellschaft tut sich einen Gefallen damit, Leute an Bord zu lassen, die Angst haben. Das führt nur zu Panik und Aggressionen. » In den vergangenen Wochen war es wiederholt zu Zwischenfällen mit Flugzeugen gekommen. Bei einem Flugzeugabsturz in Madrid (20. August) waren mehr als 150 Menschen gestorben.



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