Verreisen mit Hund: Die wichtigsten EinreisebestimmungenEndlich Ferien, endlich wieder Urlaub machen - das ganze Jahr schaut man voller Vorfreude zu, wie das Datum für den Urlaubsbeginn immer näher rückt. Und natürlich soll auch der geliebte Hund mit – denn schließlich hat man gerade im Urlaub einmal so richtig Zeit für lange Spaziergänge mit dem treuen Gefährten. Und der Hund merkt einem die Vorfreude ja auch schon lange an. Und damit es beim Grenzübertritt nicht zu bösen Überraschungen kommt, sollte man sich beizeiten über die Einreisebestimmungen Gedanken machen.
Tollwutimpfung und Mikrochip sind Pflicht
Die Einreisebestimmungen für Hunde sind mittlerweile in Europa so gut wie einheitlich. Generell ist es für die europäischen Länder so, dass ein Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung vorhanden sein muss, wenn man mit dem Hund einreisen möchte. Diese Impfung muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt gemacht worden sein. Des Weiteren muss der Hund mit einem Mikrochip kenntlich gemacht sein, um ihn eindeutig identifizieren zu können. Beides muss korrekt in den EU-Heimtierausweis von einem Veterinärmediziner eingetragen worden sein. Generell sollte man sich einige Wochen vor der Einreise noch einmal bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes über die Einreisebestimmungen informieren, um auch für kurzfristige Änderungen gewappnet zu sein.
Unterschiedliche Bestimmungen und Drittländer
Möchte man nach Großbritannien reisen, so darf sich der Hund sechs Monate vor der Einführung nicht in Nicht-EU-Ländern aufgehalten haben. Ebenso muss man für den Hund eine Bandwurmbehandlung nachweisen können, wenn man nach Großbritannien, Irland oder Finnland reisen möchte. Diese muss mindestens 24 Stunden vor der Einreise erfolgt sein, darf aber auch nicht länger als 120 Stunden her sein, was ebenfalls vom Tierarzt dokumentiert worden sein muss. Für die Einreise nach Schweden werden Entwurmung und Impfung lediglich noch empfohlen, eine Pflicht besteht hier nicht mehr.
Für eine Einreise in Drittländer, wie die USA, benötigt man eine gesundheitliche Bescheinigung, dass der Hund an keiner an den Menschen übertragbaren Krankheit leidet. Des Weiteren muss die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgt sein und man muss einen gültigen Heimtierausweis mit sich führen. Bei einer Einreise in die Türkei muss das Tier gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut geimpft worden sein und es darf jeweils nur ein Hund mitgeführt werden.
Generelle Verbote
Außerdem ist noch zu beachten, dass eine Einreise mit einem Hund, der jünger als drei Monate alt ist, nicht erlaubt ist. Ebenfalls generell verboten ist die Einreise bestimmter Hunderassen, wie einige Kampfhundarten wie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.
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