| |
Urteil: Frühbucherrabatt auch an Spätbucher möglichHamm (dpa) - Ein Reiseveranstalter darf einen Frühbucherrabatt auch dann noch gewähren, wenn dessen Frist schon abgelaufen ist. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit einem am Dienstag (5. Oktober) veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen I-4 U 52/10).
Wenn ein zeitlich befristeter Preisvorteil verlängert werde, dann müsse das nicht unbedingt irreführende Werbung sein, so das Gericht. Es könnten sich auch die Marktbedingungen verändert haben. Verbraucherschützer hatten gegen einen Anbieter von Kinder- und Jugendreisen geklagt. Der hatte auf seiner Internetseite eine Reise mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt angepriesen. Auch nach Ablauf der Frist hatte er den Nachlass zunächst weiterhin eingeräumt, statt den Preis zu erhöhen.
Weitere Reisenachrichten für Südsudan
Mehr Nachrichten für Südsudan »
Weitere Reisenachrichten in "Allgemein"
Mehr Nachrichten in "Allgemein" »
| Noch kein Kommentar vorhanden ... |
Um Kommentare verfassen zu können, musst du dich einloggen.
|
|
| |