Passagiere dürfen bei Verspätung Zug wechselnHalle (dpa/tmn) - Passagiere dürfen im Fernverkehr ihren Zug wechseln, wenn er mindestens 60 Minuten zu spät am Zielbahnhof eintreffen würde. Das gilt auch bei zuggebundenen Tickets.
Allerdings dürften sie nur in einen Zug der gleichen oder niedrigeren Klasse umsteigen, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Der neue Zug könne aber auch auf einer anderen Strecke als vorgesehen zum Zielbahnhof fahren. Die Verbraucherschützer raten, sich die Verspätung auf der Fahrkarte bestätigen zu lassen. Ansonsten könnte der Passagier für einen Schwarzfahrer gehalten werden.
Eine Bestätigung auszustellen, sei Aufgabe der Zugbegleiter, sagt Myriam Hamm von der Verbraucherzentrale. Kann der Reisende keinen Zugbegleiter finden, soll er sich an den Info- oder Servicepoint eines Bahnhofs wenden. Dort lässt er sich bestätigen, dass der Zug eine Stunde zu spät ankäme oder dass durch die Verspätung bereits ein Anschlusszug verpasst wurde.
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