Fan-Bahncard kann bis 19. September gekündigt werdenMainz (dpa/tmn) - Wenn aus der Fan-Bahncard keine Abo-Bahncard werden soll, muss sie rechtzeitig gekündigt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin.
Das ist für die Rabattkarte, die die Deutsche Bahn zur Fußball-WM 2010 aufgelegt hatte, noch bis zum 19. September möglich. Wird die Karte bis zu dem Termin nicht gekündigt, geht sie nach dem 31. Oktober automatisch in ein Abonnement zum Preis von 57 Euro pro Jahr über.
Die Fan-Bahncard bietet 25 Prozent Rabatt auf Fahrkarten der Deutschen Bahn. Ihre Gültigkeit richtete sich nach dem Abschneiden der deutschen Fußball-Nationalelf bei der WM in Südafrika. Wäre Deutschland ins Endspiel gekommen, wäre sie zum Beispiel einen Monat länger gültig gewesen. Wer bei seiner Kündigung sicher gehen will, sollte sie als Einschreiben mit Rückschein verschicken - und zwar nach Empfehlung der Verbraucherschützer am besten ein paar Tage vorher, da der 19. September ein Sonntag ist.
Gegen eine solche Verlängerungsklausel hatten Verbraucherschützer bereits im Jahr 2008 geklagt, als die Bahn zur Europameisterschaft in der Schweiz und Österreich ebenfalls eine Fan-Bahncard aufgelegt hatte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied aber zugunsten der Bahn (Aktenzeichen: Xa ZR 89/09): Dass die Kunden wegen der zunächst ungewissen Gültigkeitsdauer die Kündigungsfrist ihrer Bahncard aus dem Auge verlieren könnten, mache die Klausel nicht ungültig.
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