Verbraucherschützer: Bahn muss Hitzeopfer entschädigenMainz (dpa) - Hitzegeschädigte Bahnkunden müssen sich laut Verbraucherschützern nicht mit Gutscheinen zufriedengeben. Wer durch den Ausfall der Klimaanlage gesundheitliche Probleme bekomme, habe Anspruch auf Schadenersatz in barer Münze, teilte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz mit.
Das gehe aus der Europäischen Fahrgastrechtverordnung (VO EG 1371/2007) in Verbindung mit entsprechendem Landesrecht hervor. «Gutscheine sind ein geschickter Schachzug der Bahn, um trotz eigenen Fehlverhaltens ungeschoren davon zu kommen», kritisierten die Verbraucherschützer. Ein Reisegutschein koste die Bahn nichts, denn die Züge führen mit oder ohne Gutscheininhaber.
«150 Prozent des Reisepreises sind das Minimum - aber das bitte in Geld», erklärte Monika Hecken, Juristin der Verbraucherzentrale. Sie empfiehlt Betroffenen, ihren Anspruch direkt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein an die Deutsche Bahn zu richten. Hecken rät Reisenden auch, sich den Ausfall der Klimaanlage vom Zugbegleiter bestätigen zu lassen und notfalls mit Mitreisenden Adressen auszutauschen, um im Streitfall Zeugen benennen zu können.
Hitzeopfer sollten ihre Schadenersatzforderungen an folgende Adresse richten: DB Fernverkehr AG, Kundendialog; Stichwort «Hitzewelle», Postfach 10 06 13, 96058 Bamberg.
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