Mit den richtigen Dokumenten in den UrlaubMünchen (dpa/tmn) - Bei Autounfällen im Ausland sollten die nötigen Papiere schnell zur Hand sein. Hilfreich zur Abwicklung der Formalitäten in Europa sei der sogenannte europäische Unfallbericht.
Der ADAC in München rät außerdem, die Grüne Versicherungskarte mitzuführen. Auch wenn es keine Mitführpflicht mehr gebe, diene sie in vielen Ländern noch als Nachweis einer Haftpflichtversicherung.
Generell gelten laut ADAC bei Unfällen die üblichen Verhaltensregeln: Wie in Deutschland auch, müsse zunächst die Unfallstelle mit Warndreieck gesichert werden - in vielen Ländern ist das Tragen einer Warnweste dabei Pflicht. Bei hohem Sachschaden oder wenn Personen verletzt würden, müsse die Polizei verständigt werden. Vor allem in osteuropäischen Ländern nehmen die Ordnungshüter auch Bagatellschäden auf, da für die Regulierung des Schadens ein polizeiliches Protokoll benötigt wird.
Verletzten rät der ADAC, sich von einem Arzt schon im Reiseland ein Attest ausstellen zu lassen; Schmerzensgeldforderungen würden ausländische Haftpflichtversicherungen ansonsten nicht immer anerkennen. Bei einem Totalschaden am Fahrzeug sei die Begutachtung durch einen Sachverständigen noch vor Ort sinnvoll. Da grundsätzlich das Verkehrs- und Schadenersatzrecht des Urlaubslandes gelte, rät der ADAC zum Abschluss eines Verkehrsrechtsschutzes.
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