Mehr Rechte für Schiffsreisende in EUStraßburg (dpa) - Schiffsreisende in der EU werden künftig bei Verspätungen entschädigt. Sie sollen ähnliche Rechte wie Flug- und Bahnpassagiere haben, entschied das Europaparlament am Dienstag (6. Juli) in Straßburg mit breiter Mehrheit.
Behinderte Fahrgäste bekommen Anspruch auf kostenlose Hilfeleistung. Für den Busverkehr gab es jedoch noch keine Einigung - hier gehen die Verhandlungen zwischen Parlament und EU-Ministerrat weiter.
Künftig werden wartende Schiffsreisende bei Verspätungen von mehr als 90 Minuten finanziell entschädigt. Zudem erhalten sie eine kostenlose Mahlzeit und Getränk. Wenn das Schiff mehr als zwei Stunden später ablegt, soll der Fahrpreis erstattet werden. Bei längeren Verzögerungen sollen maximal drei Übernachtungen bezahlt oder ein alternativer Transport gesucht werden. Kleine Boots- und Schiffsunternehmen werden aber von der neuen Regelung ausgenommen. Ab Herbst 2012 gilt die neue EU-Verordnung, die Mitgliedstaaten sollen die Vorgaben dann in nationales Recht umsetzen.
Für Busse müssen Ministerrat und Parlament noch eine Einigung finden. So sollen auch hier Passagiere bei Verspätungen und Gepäckverlust Entschädigungen erhalten. Der federführende Verkehrsausschuss im Parlament forderte ferner - über das Votum des Ministerrates hinausgehend - eine uneingeschränkte Haftung der Transportunternehmen und Vorauszahlungen bei Unfällen oder Tod der Fahrgäste.
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