Vorsicht bei Reisen mit VerkaufsverhandlungenLeipzig/Chemnitz (dpa/tmn) - Urlauber sollten Werbeverkaufs-Reisen lediglich zum Kennenlernen eines Landes nutzen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig hin.
Denn wer sich zum Kauf verleiten lässt, könne sich nicht darauf verlassen, dass der Reise-Veranstalter die Händler vor Ort sorgfältig ausgesucht hat. Ein älteres Ehepaar aus Chemnitz beispielsweise besichtigte auf einer Werbeverkaufs-Reise in die Türkei eine Schmuckmanufaktur. Sie kauften Schmuck im Wert von 1800 Euro, 800 Euro wollte der Händler mit Kreditkarte bezahlt haben, den Rest als Wechsel. Dafür unterzeichnete das Ehepaar einen Vertrag in türkischer, russischer und englischer Sprache. Sie vertrauten dabei auf den Reiseveranstalter. Der Schmuck sollte ihnen wegen des Zolls nach Hause geschickt werden, kam dort allerdings nie an.
Rechtlich sei die Sache schwierig, sagt Verbraucherschützerin Bettina Dittrich. Bei Einkäufen im Nicht-EU-Land Türkei und der hier vorliegenden Vertragsgestaltung greife das Widerrufsrecht nicht. Normalerweise schützt es vor übereilten Käufen im Rahmen von Freizeitveranstaltungen.
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