Deutschland » Gesundheit auf ReisenMalaria-Risiko berechtigt zur Kündigung von GastschulvertragKöln/Neu-Isenburg (dpa/tmn) - Eltern können den Vertrag für einen Gastschulaufenthalt kündigen, wenn ihr Kind entgegen anderslautender Zusicherung in einem Malaria-Risikogebiet untergebracht wird.
Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor, auf das die «Ärzte-Zeitung» hinweist (Az: 16 U 11/07). Die Malariagefahr stelle nach Ansicht des Gerichts einen Mangel des Gastschulvertrags dar und berechtige zur Kündigung, wenn der Veranstalter nicht umgehend eine andere Unterbringung anbietet.
In dem Fall wollte ein Schüler ein Jahr in Südafrika verbringen. Das Malariarisiko in der Zielregion war nach Angaben der Gastschulorganisation niedrig. Vor Ort habe sich jedoch gezeigt, dass dies nicht der Wahrheit entsprach. Gastschulaufenthalte unterliegen ähnlich wie Pauschalreisen dem Reisevertragsrecht.
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