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Deutschland » Gesundheit auf Reisen

Reise stornieren statt auf «Wunderheilung» hoffen

Coburg (dpa/tmn) - Schwerkranke Menschen sollten gebuchte Reisen lieber frühzeitig stornieren und nicht auf eine «wundersame Schnellheilung» hoffen. Wenn sie den Reisevertrag zu spät kündigen, kann ihnen die Reiserücktrittskosten-Versicherung die Übernahme von Stornokosten verweigern.


Auf ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Coburg weist die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein hin. In dem Fall (Aktenzeichen: 32 S 7/09) ging es nach Angaben des Gerichts um einen Mann, der eine Busreise nach Süditalien gebucht hatte. Vier Monate vor Beginn der Tour wurden ihm Zehen amputiert, und es kam zu erheblichen Problemen bei der Wundheilung. Wegen dieser Komplikationen hätte der Mann «spätestens rund zwei Monate vor dem Urlaubsbeginn» die Reise absagen müssen, befand das Gericht. Er hoffte jedoch auf eine Heilung bis zum Abreisetermin und sagte die Tour erst eine Woche vorher ab.


Die Versicherung übernahm nur 200 Euro der Stornokosten in Höhe von 1150 Euro - und zwar mit dem Argument, der Mann habe zu spät abgesagt. Das sah das Gericht ebenso: Es hätte ihm früher klarwerden müssen, «dass er den Beschwernissen einer Busreise ohne Versorgung durch Pflegepersonal nicht gewachsen sein würde».



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