Deutschland » Gesundheit auf ReisenReisekrankenversicherung: Auf Vertragsdauer achtenLeipzig (dpa/tmn) - Verbraucher lesen das Kleingedruckte beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherungen besser genau. Denn die Bedingungen enthalten oft Verlängerungsklauseln, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig.
Sinngemäß laute der Text oft, dass sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, falls der Versicherungsnehmer nicht fristgemäß kündigt. Je nach Versicherer könne diese Frist einen oder auch drei Monate betragen - ärgerlich für Verbraucher, die das zu spät bemerken.
Wer vor dem Versicherungsabschluss weiß, dass er nach der anstehenden Reise nicht bald wieder ins Ausland fährt, ist eventuell besser mit einem Kurzzeitvertrag oder einer Tagespolice bedient, die nur für die Tage der tatsächlichen Reise gelten. Je nach Anbieter dürften die Auslandsaufenthalte dann nicht länger als 42 bis 62 Tage dauern, erläutern die Verbraucherschützer.
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