«Mallorca-Police» beim Auto mieten weiter sinnvollMünchen/Freiburg (dpa/tmn) - Wer in Spanien einen Wagen mietet, nimmt vorher besser die Haftpflicht-Konditionen im Vertrag genau unter die Lupe. Denn Spanien hat Anfang 2008 zwar per Gesetz die vorgeschriebene Deckungssumme für die Kfz-Haftpflicht wesentlich erhöht.
«Viele Autovermieter haben aber mit ihren Versicherungen noch Verträge nach den alten Richtlinien abgeschlossen», warnt Jochen Oesterle vom ADAC in München. Zwar könnten solche Auto-Mietverträge möglicherweise nichtig sein. «Auf einen juristischen Streit mit unklarem Ausgang würde ich mich aber nicht einlassen. »
Daher könne es weiter sinnvoll sein, eine «Mallorca-Police» für Spanien abzuschließen: Diese Zusatz-Haftpflichtversicherung gilt unbegrenzt. Sie wurde deutschen Urlaubern bislang für Spanien besonders empfohlen, da dort bis Ende 2007 für die Kfz-Haftpflicht eine Deckungssumme von nur 100 000 Euro für Sachschäden und 350 000 für Personenschäden galt. Diese Grenzen haben die Spanier per Gesetz auf 15 Millionen Euro pro Personen- und 70 Millionen pro Sachschaden angehoben. Das Internetportal «billiger-mietwagen. de» in Freiburg hatte auf die geänderten Konditionen in Spanien hingewiesen.
EU-weit müssen laut Oesterle bis 2012 in der Kfz-Haftpflicht die Deckungssummen bei Personenschäden entweder auf mindestens eine Million Euro pro Person oder fünf Millionen pro Schadensfall aufgestockt werden. Für Sachschäden soll eine Mindestdeckungssumme von ebenfalls eine Million pro Fall gelten. Zahlreiche Länder wie Polen, Lettland, Ungarn oder Griechenland wollen die Übergangsfrist komplett nutzen. «Bei solchen Summen dürfte aber auch in Zukunft der Abschluss einer 'Mallorca-Police' sinnvoll sein», so der ADAC-Experte. Das gelte ebenso für das nichteuropäische Ausland.
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