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TravelingWorld » Reisenews » Allgemein » Warnstreik: Die Rechte der Bahn-Reisenden

Deutschland

Warnstreik: Die Rechte der Bahn-Reisenden

Zugverspätungen durch Warnstreik
Durch den Warnstreik ist es zu Zugverspätungen gekommen. (Bild: dpa)

Berlin (dpa) - Der zweite Warnstreik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) führt am Freitag (25. Februar) zu Zugverspätungen. Diesmal trifft es viele Wochenend-Pendler. Welche Rechte die Reisenden haben und wo sie sich informieren können, erfahren sie hier.


Die Deutsche Bahn erstattet jenen Kunden die Fahrkarten, die wegen streikbedingter Zugausfälle oder Verspätungen einen Zug nicht erwischen. Alternativ können Reisende den nächsten, gegebenenfalls auch höherwertigen Zug nutzen. In diesem Fall wird bei Angeboten wie dem Sparpreis auch die Zugbindung aufgehoben. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten gelten die Regelungen der jeweiligen Verkehrsverbünde.


Die Bahn hat kostenlose Hotlines geschaltet. Unter der Rufnummer 08000/996633 können sich Fahrgäste über die konkreten Auswirkungen der Streikaktionen informieren. Kunden im Ausland erhalten Informationen unter 0049/1805 334444. Details sind auch im zu erfahren. Außerdem ist eine Hotline für Berliner S-Bahnkunden unter der Rufnummer 08000/996633 geschaltet. Zudem gibt es Informationen auf dem der S-Bahn. Nutzer mobiler Endgeräte erhalten Informationen unter .


Bahnreisende können laut Experten bei Verspätungen ihre Fahrgastrechte geltend machen. «Die Streiks sind mit Sicherheit keine höhere Gewalt», sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Der Streik sei vorhersehbar gewesen und ein «hausgemachtes Problem». Denn die Lokführer seien bahneigenes Personal.


Die Bahn vertritt eine andere Auffassung: «Wir sehen den Streik als höhere Gewalt», erläutert Sprecherin Daniela Bals in Berlin. Damit würden die Fahrgastrechte nicht gelten. Diese Rechte regeln, dass Bahnreisende 25 Prozent des Fahrpreises zurückerhalten, wenn ihr Zug mindestens 60 Minuten zu spät am Zielbahnhof ankommt. Ab einer Verspätung von 120 Minuten bekommen sie die Hälfte erstattet. Auch für Zeitfahrkarten gibt es Regelungen. Zumindest für verpasste Anschlusszüge bietet die Bahn derzeit eine Kulanzregelung an: Kunden, die wegen streikbedingter Ausfälle oder Verspätungen einen Zug verpassten, erstattet sie die Kosten für Fahrkarte und Reservierung.


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